Verhalten im Straßenverkehr, ist ein wichtiges Thema, was uns als Feuerwehr betrifft aber auch Dich als Verkehrsteilnehmer. Du kannst uns aktiv dabei unterstützen, dass wir Dir und anderen Personen schnell zu Hilfe kommen können. Das Wichtigste ist die Rettungsgasse oder auch das Platz machen, wenn sich Blaulicht und Martinshorn nähern.

Freie Durchfahrt ermöglichen

Im konkreten Fall heißt das – je nach Verkehrssituation – an den rechten und linken Fahrbahnrand auszuweichen. Dabei sollten Autofahrer mit dem Blinker eindeutig anzeigen, wohin sie fahren. Am Fahrbahnrand bleibt man dann stehen oder fährt nur sehr langsam weiter und wartet, bis die Einsatzfahrzeuge vorbei sind.

In einer engen Straße ist es dagegen möglicherweise sinnvoller, zügig bis zu einer breiteren Stelle vor zu fahren, wo die Einsatzfahrzeug besser passieren können. Ein Autofahrer darf in diesem Augenblick gegebenenfalls auch die Haltelinie einer roten Ampel überfahren. Allerdings muss er sich dabei vergewissern, dass der kreuzende Verkehr nicht gefährdet wird.

Rettungsgasse bilden, aber wie?

Hier haben wir Dir zusammengefasst, wie eine Rettungsgasse korrekt gebildet wird. Zum einen in Textform zum anderen kannst Du sich den korrekten Aufbau einer Rettungsgasse auch an unserem Bild anschauen.

Auf Straßen mit zwei Fahrstreifen muss in Stau oder bei stockendem Verkehr in der Mitte zwischen den beiden Spuren eine Rettungsgasse gebildet werden. Das heißt, die Autos auf dem linken Fahrstreifen fahren an den linken Fahrbahnrand, die auf der rechten Spur fahren an den rechten Fahrbahnrand.

Bei drei-spurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der rechts daneben liegenden Fahrspur freizulassen.

Auch bei Autobahnen mit vier Fahrstreifen müssen Autofahrer auf der linken Spur nach links und auf allen anderen Spuren nach rechts ausweichen, um eine Rettungsgasse zu bilden

2 Fahrspuren - Rettungsgasse
3 Fahrspuren - Rettungsgasse
Wann droht ein Bußgeld?
Seit dem 09. November 2021 drohen Autofahrern die keine Rettungsgasse bilden folgende Strafen:
  • Nicht gebildete Rettungsgasse: 200€ und zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot.
  • Nicht gebildete Rettungsgasse mit Behinderung z.B. von Einsatzkräften: 240€, zwei Punkte im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot.
  • Nicht gebildete Rettungsgasse mit Gefährdung: 280€, zwei Punkte im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot.
  • Nicht gebildete Rettungsgasse mit Sachbeschädigung: 320€, zwei Punkte im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot.
Angaben ohne Gewähr.

Unsere Wehr freut sich, wenn Dir diese Tipps zum Thema “Verhalten im Straßenverkehr” weiterhelfen, dass auch Du die Rettungskräfte im Ernstfall dabei unterstützen kannst, schnell am Einsatzort einzutreffen. Du möchtest noch mehr zur Rettungsgasse erfahren oder was es an weiteren Bußgeldern gibt? Dann schau doch einfach auf dem Mobilitätsmagazin von Bußgeldkatalog vorbei.